Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks möchte Sie über die Problematik der Reinigung von Einscheibensicherheitsglas informieren. Insbesondere bei der Bauschlussreinigung ist festzustellen, dass selbst bei vorsichtigster fachgerechter Reinigungsweise auf ESG-Glasscheiben eine erhebliche Verkratzung erfolgen kann, die auf herkömmlichen, nicht vorgespannten Floatglasscheiben nicht auftritt.
Erste wissenschaftliche Untersuchungen an der Technischen Universität Clausthal sowie des Werkstoffzentrums Rheinbach GmbH weisen jedoch darauf hin, dass die Ursache für die auffällige Kratzanfälligkeit im ESG-Glas selbst zu finden ist, da ein unterschiedliches Verhalten der Glasoberflächen hinsichtlich der Kratzanfälligkeit vorzuliegen scheint. Verkompliziert wird dies zusätzlich durch erste Feststellungen, dass nur eine Seite der ESG-Scheibe diese Kratzanfälligkeit aufweist, während die andere Seite problemlos zu behandeln ist. Dies erklärt auch die Feststellungen verschiedener Sachverständigen, dass nicht jede ESG-Scheibe in einem Objekt diese Verkratzung aufweist, wenn die kratzanfälligen Seiten der Scheiben nicht alle gleichmäßig nach Innen oder außen eingesetzt worden sind.
Die besondere Problematik für den Gebäudereiniger ergibt sich aus dem Umstand, dass er schon mangels sichtbarer Kennzeichnung das Glas nicht als ESG-Glas erkennbar ist. Aber selbst wenn der Gebäudereiniger über die Verwendung von ESG-Glas im Reinigungsobjekt unterrichtet ist, so kann er aber keinesfalls feststellen, welche Seite die kratzanfällige ist.
Folgende Verhaltensweise ist aus haftungsrechtlicher Sicht hinsichtlich dieser ESG-Problematik bei der Glasreinigung zu empfehlen:
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.