Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams einen Objektleiter / eine Objektleiterin.

Sie haben Erfahrung in der Gebäudereinigung, dann bewerben sie sich. Aber auch für Berufsfremde und Quereinsteiger bieten wir entsprechende Möglichkeiten sich in die Position einzuarbeiten.

 

Stellenbeschreibung:

Objektleiter/in - Stellenbeschreibung

I. Allgemein

1. Kompetenzen/Verpflichtungen

Der/die Objektleiter/in ist für die ihm/ihr übertragenen Arbeiten verantwortlich. Er/sie ist gegenüber den ihm/ihr unterstellten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen weisungsbefugt. Kündigungen bedürfen der Zustimmung des/der ............................................................ .

Der/die Objektleiter/in ist folgenden Personen gegenüber unmittelbar weisungsgebunden und verantwortlich:

..................................................

..................................................

Die Vertretung wird durch ...................................... geregelt.

Die Bereitschaft zur Übernahme von Vertretungsfällen und die Durchführung von Sonder-einsätzen gehört zu den allgemeinen Pflichten.

Der/die Objektleiter/in führt als Nachweis der geleisteten Arbeitszeit und zur Mitteilung der anfallenden Geschäftsvorfälle einen Wochenbericht, der spätestens zu Beginn der Folge-woche der zuständigen Stelle vorzulegen ist.


2. Zielsetzung der Tätigkeit als Objektleiter/in

• Sicherstellung einer fristgerechten und qualitativ einwandfreien Leistungs¬erstellung im Objekt auf Grundlage der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der wirtschaft¬lichen Möglichkeiten.
• Erhaltung und Ausbau bestehender Aufträge und Stärkung des Firmenimages.
• Schaffung eines zuverlässigen und leistungsfähigen Personalbestandes im Rahmen der Vorgaben.


3. Persönliche Anforderungen

Die Ausfüllung der Funktion als Objektleiter/in verlangt die Bereitschaft und Fähigkeit:

• sich ständig fachlich fortzubilden,
• sich über den Regelarbeitsablauf hinaus einzusetzen und - falls erforderlich - manuell mitzuarbeiten,
• Arbeitsabläufe mitzugestalten,
• selbständig Kundenkontakte zu pflegen,
• Unternehmensentscheidungen nach außen zu vertreten und durchzusetzen,
• die unterstellten Mitarbeiter/innen kooperativ zu führen und motivierende Anreize zu geben.

II. Aufgabenbereiche / Tätigkeiten

1. Objektbetreuung

• Kontrolle des Arbeitserfolges
• Kontrolle der Einhaltung des Tätigkeitsverzeichnisses / Leistungsverzeichnisses
• Kontrolle der Einhaltung der Zeit- und Lohnvergaben
• Kontaktpflege zum Kunden
• Organisation des Einsatzes der Aufsichten bzw. Vorarbeiter/innen

2. Personalbetreuung

• Anwesenheitskontrolle des Reinigungspersonals und Überwachung der Arbeits¬zeit-einhaltung
• Personaltransport
• Personalwerbung über Mitarbeiter
• Personaleinstellung nach Erstellung bzw. Prüfung der hierzu erforderlichen Unterlagen im Zusammenwirken mit der Personalabteilung
• arbeitsrechtliche Personalbetreuung
• Überprüfung der Arbeitsmethodik
• Unterweisung in Arbeitsmethodik und Arbeitssicherheit
• Überwachung der Sicherheitsvorschriften und aktive Unfallverhütung durch Beseitigung von Unfallquellen

3. Materialverwaltung

• Maschinen- und Geräteüberprüfung auf Funktion, Sicherheit, Sauberkeit und offensicht-lich erkennbare Mängel
• Vornahme kleinerer Reparaturen, ausgenommen Elektroreparaturen
• Transport von Gerät zur und von der Reparaturwerkstatt, sofern eine Reparatur vor Ort nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist
• Materialbedarfsfeststellung, Materialverbrauchsüberwachung
• Materialtransport
• Zustandsüberwachung der Arbeitskleidung und Anforderung
• Kontrolle der Materialräume, Abstell- und Aufenthaltsräume

4. Verwaltungs- und Organisationsaufgaben

• Erstellung bzw. Beschaffung von Gebäudeplänen
• Erstellung bzw. Beschaffung von Raumverzeichnissen, Aufmaßen und deren laufende Ergänzung
• Erstellung von Arbeitsplänen (Reinigungsplänen)
• Mitwirkung bei der Festlegung der Arbeitsmethoden
• Disposition und Anforderung von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten und Material
• Aufnahme des Inventars im Rahmen der Jahresinventur
• Erstellung/Prüfung von Lohnerfassungsbelegen
• Erstellung von Unfallmeldungen, Schadensmeldungen, Veränderungs¬meldungen
• Teilnahme an Objektleiter/innenbesprechungen
• Führung der Objektakten
• Führung der Akte „Innerbetriebliche Richtlinien"

5. Ergänzende Bestimmungen

Der/die Objektleiter/in ist für die Pflege und Fahrbereitschaft der ihm/ihr und den im Objekt Beschäftigten überlassenen Kraftfahrzeuge sowie für die Einhaltung der dazu bestehenden Bestimmungen verantwortlich.

Der/die Objektleiter/in ist verpflichtet, sich zu Beginn der Arbeitszeit unter Angabe der Erreichbarkeit bei ...................................... zu melden.

Muß sich der/die Objektleiter/in kurzfristig vertreten lassen, so hat er/sie rechtzeitig die Vertre¬tung in die laufenden Arbeiten einzuweisen und die Vertretung bei ............................... bekanntzugeben.